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Alt 14.01.2012, 22:58   #1
Thanatos
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Registriert seit: 16.09.2001
Ort: Niederbayern
Beiträge: 1.073
Wohnungskauf Veräußerungszustimmung

Hallo,

bei meiner Wohnung die ich gerade gekauft habe habe ich die Notarin (die wirklich nicht billig war) bereits bezahlt.
Um die Veräußerungszustimmung der Hausverwaltung einzuholen, hat sie einen anderen Notar beauftragt die Unterschrift zu beglaubigen.
Dieser Notar hat meiner Notarin die Rechnung darüber in Höhe von ca 150 EUR geschickt.

Meine Notarin hat jetzt die Rechnung an mich weitergeleitet mit der bitte diese den anderen Notar zu bezahlen.

Muss ich wirklich für diese Rechnung aufkommen?

1) Die Rechnung ist an meine Notarin gerichtet.
2) Ich habe den Notar niemals beauftragt. Ausserdem hätte das meine Notarin auch beglaubigen können die ja schon bezahlt war.
3) Weil der Notar wegen der kleinen Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung den Arsch nicht voll genug hatte hat er gemäß §147 II die Rechnung "einfach so" um 30 EUR erhöht.
Thanatos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:38   #2
freedie
Kommt immer öfter
 
Registriert seit: 27.03.2005
Beiträge: 620
Und es gibt Hausverwaltungen, die auch noch mal 400 EUR für die Zustimmung berechnen.
freedie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:49   #3
femi
Super-Moderator
 
Benutzerbild von femi
 
Registriert seit: 07.12.1998
Beiträge: 6.613
Zitat:
Muss ich wirklich für diese Rechnung aufkommen?
Ich denke schon. Deine Notarin hat ja lediglich ihre Kosten verrechnet und nicht die Dritter.

Geändert von femi (15.01.2012 um 18:55 Uhr).
femi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 18:54   #4
freedie
Kommt immer öfter
 
Registriert seit: 27.03.2005
Beiträge: 620
Es gibt beides. Alle Eigentümer (immer teuer) oder nur der Verwalter (evtl. teuer).

Beides kann inzwischen durch einfachen Beschluß der Wohnungseigentümer abgeschafft werden.

Man hatte früher Angst vor Wohnungsprostituion.
freedie ist offline   Mit Zitat antworten
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