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Alt 19.03.2012, 23:46   #1
siggi112
Ohne mich, was wäre dann Powerforen???
 
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Nutzungsausfall nach wirtschftlichen Totalschaden

Hallo,
am 5. März hatte ich einen Verkehrsunfall nach dem mein Auto reif für die Schrottpresse war.
Die Schuldfrage ist eigentlich geklärt, eindeutige Missachtung der Vorfahrtregelung durch meinen Unfallgegner. Wie bereits erwähnt ist mein Auto nur noch Schrott.

Das Fahrzeug habe ich bereits zum Restwert-Preis (lt. Sachverständigengutachten) verkauft.
Der Wiederbeschaffungszeitraum (lt. Sachverständigengutachet) beträgt 14 Tage.
Laut Info meines RA hatte ich max. 14 Tage Anspruch auf ein Leihwagen bzw. Nutzungsausfall.
Die 14 Tage-Frist ist gestern verstrichen
Bisher habe ich von der gegenerischen Versicherung aber keinen Schadenersatz erhalten.
Abgesehen davon, dass der vom Gutachter ermittelte Wiederbeschaffungswert m.E. unterbewertet wurde, sehe ich nicht ein mein neues Auto jatz auch noch vorzufinanzieren, wodurch mir ja ein weiterer finanzieller Schaden entstehen würde.
Ich möchte nun abwarten bis die gegnerische Versicherung meinen Schaden reguliert hat.
Ich bin der Meinung dass mir ein Leihfahrzeug bzw. Nutzungsausfall über die o.g. 14 Tage hinaus zusteht und zwar so lange bis der Schaden reguliert ist und ich über das Geld verfügen kann.

Gibts eigentlich eine gesetzlich vorgeschriebene, maximale Frist zur Schadenregugileirung für die Versicherungsgesellschaften ?


Gruß
Siggi
__________________
Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
Reinhard Turre
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Alt 20.03.2012, 07:22   #2
Goerds8
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Moin
Als ich früher ein Gutachten machen ließ , wurde auch noch die Mehrwertsteuer dazu gerechnet,
achte mal drauf wie es in deinem Gutachten steht, bzw. frag deshalb noch den Gutachter.
Zum Rest kann ich dir leider nichts genaues sagen.
Ich würde mich aber bei der Versicherung melden Stress machen bzw. Frist setzten ansonsten mal was von Anwalt sagen.
Vllt. fehlt der Vers. einfach noch Bericht vom Unfallgegner oder ist noch offene Schuldfrage,
daher macht wohl ein Anruf Sinn, um zu sehen wo es stockt.
Hast du denn nicht schon den Nutzungsausfall zusammen mit den Gutachten und Anschreiben
abgegeben bzw. `beantragt`?
Und wie hoch war der tägl. , wahrscheinlich etwas unter Mietwagenpreis !?

Na dann mal viel Glück bei der Geschichte
__________________
Wer hoch raus will, und den Fahnenstrang
erklimmt und meint über den `Tellerrand`zu schauen ,
kann dabei seine näheres Umgebung nicht mehr
erkennen. ...
Goerds8 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.03.2012, 07:57   #3
cyx90
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Moin,

Bekommt man nicht 75€ pro Tag Nutzungsausfall bis die Versicherung des gegners bezahlt hat?, heist bei bspw. vier wochen, 2100€ extra.?
Ich meine so etwas mal gehört zu haben, aber da fragst du besser nochmal deinen RA.
__________________
Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob das weibliche W-Lan die information auch bis unter die Frisur transportiert.
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Alt 20.03.2012, 08:13   #4
BioaSharky
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Zitat:
Zitat von while90 Beitrag anzeigen
Moin,

Bekommt man nicht 75€ pro Tag Nutzungsausfall bis die Versicherung des gegners bezahlt hat?, heist bei bspw. vier wochen, 2100€ extra.?
Ich meine so etwas mal gehört zu haben, aber da fragst du besser nochmal deinen RA.
Nein, der Nutzungsausfall richtet sich auch nach einer Eingruppierung von Fahrzeugen, also der Nutzungsausfall für einen 7er ist deutlich höher als der für einen Panda.
In der Regel wird die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens mit 14 Kalendertagen bewertet, nach aktueller Rechtssprechung auch unabhängig davon, ob du dir tatsächlich unmittelbar einen neuen Wagen kaufst oder nicht. Eine verlängerte Wiederbeschaffungsdauer geltend zu machen, bedarf stichhaltiger Gründe, wobei die hier genannten mE von einem Gericht nicht anerkannt werden.
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Alt 20.03.2012, 09:10   #5
Choco
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Du bist doch eh schon beim Rechtsanwalt.

Somit sollte der Gutachter doch auch von dir bestimmt worden sein. Dieses Recht habt ihr nämlich in dem Falle hier.

Die Frist, wie lange du nach einem Totalschaden anspruch auf ein Leihauto hast, setzt richtigerweise der Gutachter fest.

Die Zeit richtet sich danach, wieviel das alte Fahrzeug noch Wert war. Je älter das Auto wahr, desto leichter ist es auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen Ersatz zu bekommen und desto kürzer ist die Frist. 14 Tage deuten also auf ein relativ altes gebrauchtes Auto hin.

Irgendwie habe ich hier zweifel an der Kompetenz von deinem RA in der Sache.

Du jammerst über den Gutachter. Wurde der nicht von dir beauftragt?
Du hast deinen RA gefragt, wie sich das mit den Leihwagen verhält. Warum kann dir der die Frage nicht richtig beantworten?
Du jammerst, dass die Versicherung noch nicht bezahlt hat? Warum klärt der Rechtsanwalt das nicht sofort ab?

Falls du einen Schutzbrief in deiner Versicherung hast, so wird der dir weiterhin ein Leihauto zahlen.
Ansonsten kannst du mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass du bei weiterer Nutzung des Leihwagens diesen selber zahlen musst.
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Alt 20.03.2012, 09:24   #6
cyx90
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Zitat:
Zitat von BioaSharky Beitrag anzeigen
Nein, der Nutzungsausfall richtet sich auch nach einer Eingruppierung von Fahrzeugen, also der Nutzungsausfall für einen 7er ist deutlich höher als der für einen Panda.
In der Regel wird die Wiederbeschaffungsdauer im Falle eines Totalschadens mit 14 Kalendertagen bewertet, nach aktueller Rechtssprechung auch unabhängig davon, ob du dir tatsächlich unmittelbar einen neuen Wagen kaufst oder nicht. Eine verlängerte Wiederbeschaffungsdauer geltend zu machen, bedarf stichhaltiger Gründe, wobei die hier genannten mE von einem Gericht nicht anerkannt werden.
Oder so

Hier steht es auch nochmal..

http://www.schadenfixblog.de/nutzung...alschadenfall/
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Alt 20.03.2012, 23:33   #7
siggi112
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Hi Choco,

ich jammere nicht, sondern bin der Meinung dass Versicherungen möglichst zeitnah Schäden zu regulieren haben.


Gruß
siggi
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Reinhard Turre
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Alt 21.03.2012, 06:04   #8
Choco
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Das wird die schon machen.

Schon mal nachgefragt, ob dein Sachverständiger überhaupt das Gutachten schon bei denen eingereicht hat?
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Alt 23.03.2012, 23:26   #9
siggi112
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Hi Choco,
ich habe den Turbo aktiviert, indem ich das Gutachten noch am späten Nachmittag des Unfalltages persönlich abgeholt und an meinen RA weitergeleitet habe.
Mittlerweile ist die Kohle auf RA`s Konto, so dass ich etwa Mitte nächster Woche endlich wieder ein eigenes Auto besitzen werde.
Ich bin kein Erbsenzähler und hab' keinen Bock auf juristischen Stress.
Eigentlich wären´aber mindestens 21 Tage Nutzungsazsfall fällig
__________________
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Reinhard Turre
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Alt 24.03.2012, 20:19   #10
Choco
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Der Nutzungsausfall hat ja nichts mit deiner Liquidität zu tun.
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