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Alt 11.06.2012, 16:10   #1
Lemmy
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Vorratsdatenspeicherung: Anhörungsprotokoll geleakt

Der Leak direkt: http://www.vorratsdatenspeicherung.d...,de/#Protokoll

Zitat:
Vorratsdatenspeicherung: Anhörungsprotokoll geleakt

Der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung berichtet vom Leak des Protokolls der nicht-öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung am 02.05.2012. Bei der Sitzung ging es neben der Maßnahme selbst auch um das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

In einem Blogeintrag berichtet Breyer, das Protokoll sei ihm zugespielt worden. Es ist im Original-Wortlaut im Blog zu lesen.
Bei der betreffenden Sitzung war Dr. Reinhard Priebe, Direktor für Innere Sicherheit in der Generaldirektion Inneres der EU-Kommission, eingeladen, über das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu informieren (gulli:News berichtete). Priebe habe im Rahmen der Sitzung die Aufhebung des bisherigen deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich bedauert, berichtet Breyer unter Berufung auf das Protokoll. "Priebe bedauerte die Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht habe Deutschland 'in den Zustand der Vertragsverletzung ... versetzt'. Deutschland verstoße gegen geltendes Recht. Nach Meinung des AK Vorrat ist das Gegenteil der Fall: Eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung würde gegen geltendes Recht verstoßen. Deshalb ist Deutschland eine Umsetzung untersagt," so der Datenschutz-Aktivist.
Priebe informierte bei der Sitzung außerdem über das drohende EU-Vertragsverletzungs-Verfahren und betonte, dass ein eventuelles Zwangsgeld für Deutschland wohl deutlich geringer ausfallen wird, als zunächst angenommen. Zu diesem Thema erklärte Jan Korte von der LINKEN, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Einführung der Vorratsdatenspeicherung habe die deutsche Wirtschaft "das Zehnfache" der denkbaren Zwangsgelder gekostet. Dementsprechend sei der Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung auch in finanzieller Hinsicht sinnvoller. Ähnlich argumentiert auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Jimmy Schulz von der FDP sprach sich dafür aus, ein noch ausstehendes Urteil des EU-Gerichtshofes zu diesem Thema abzuwarten. Diesbezüglich zeigte sich Priebe jedoch optimistisch: er erklärte, die Kommission habe keine Zweifel an der Grundrechtskonformität der Maßnahme.
Im Rahmen der Sitzung nahm Priebe auch auf die angekündigte Überarbeitung der bei einem Evaluationsbericht als mangelhaft insbesondere in Bezug auf Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz aufgefallenen EU-Direktive Bezug. Er erklärte, es sei nicht sicher, dass die überarbeitete Version der Richtlinie, wie von einigen Politikern erhofft, bereits im Sommer vorgelegt werde. FDP-Abgeordnete kritisierten daraufhin, dass die EU-Kommission Deutschland wegen Umsetzungsverzugs verklage, selbst aber mit dem angekündigten Änderungsvorschlag in Verzug sei. Priebe rechtfertigte dies mit dem Argument, ohne Vorratsdatenspeicherung genössen die deutschen Telekommunikationsunternehmen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den übrigen EU-Unternehmen. Breyer spricht sich in einem Blogeintrag dafür aus, dieses Problem durch eine Kostenerstattung für die zum Speichern verpflichteten Provider zu lösen.
Priebe machte noch einmal die Überzeugung der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström deutlich, dass nicht zu erwarten sei, dass die Kommission einen Vorschlag mache, die Richtlinie aufzuheben. "Dieser Vorschlag würde keine Mehrheit im Rat finden," betonte der EU-Innenexperte. Auch die Implementierung einer Quick-Freeze-Lösung, bei der nur bei begründetem Verdacht gespeichert wird, statt einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werde die neue Direktive aller Voraussicht nach nicht vorsehen. Er begründete dies unter anderem damit, dass ein Quick Freeze "im Fall der Morde in Norwegen und Toulouse nicht weiter geführt" hätte. Breyer hält diese Aussage für sachlich falsch: "In Wahrheit trat das norwegische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst lange nach den Massakern in Kraft (im April 2012) und wurde der französische Täter nicht aufgrund von Vorratsdaten festgenommen. Dies wusste oder sagte im Innenausschuss leider niemand," so der Jurist und Datenschützer.
Durchaus interessant ist die dem Protokoll zu entnehmende Aussage Priebes, dass sich England und Frankreich sogar für eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung aussprechen. Der britische Premier David Cameron will demnach die anlasslose Datenspeicherung auch auf die Nutzung sozialer Netzwerke ausdehnen. Dies ist besonders auffallend, als Camerons konservative Partei, die Tories, im letzten Wahlkampf unter anderem mit Kritik an den ausufernden Überwachungsmaßnahmen der damaligen Labour-Regierung an die Öffentlichkeit ging.
Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung kam im Rahmen der Ausschuss-Sitzung auch aus den Reihen der SPD. Dabei erklärte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz (SPD) gar, der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) und der damalige Außenminister Fischer (Grüne) hätten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung "mit betrieben". Er schlug als Kompromiss vor, dass die nächste Bundesregierung "einen Gesetzentwurf in dieser Richtung mit drei Monaten [Speicherdauer] und mit einem abgespeckten Datenkranz" vorlegen solle und erkundigte sich, wie die EU dieser Idee gegenüber stehe.
Überraschenderweise sprach sich im Rahmen der Anhörung auch der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland für eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aus. Er argumentierte dabei formal: Er lehne die Vorratsdatenspeicherung zwar ab, aber europäisches Recht sei auf jeden Fall umzusetzen, da könne es "keinen vernünftigen Zweifel geben".
Es sieht so aus, als werde die Zahl derjenigen in der deutschen Politik, die die Vorratsdatenspeicherung erneut umsetzen wollen, stetig größer. Somit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Frage erneut auf die Tagesordnung kommt.
Quelle: Gulli.com
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