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#1 |
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War schon oft hier
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Beiträge: 225
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Wie kündigen, wenn man keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?
hi zusammen,
folgendes: ich habe seit ende november einen 400euro-job in ner imbiß-bude. habe zwar lohnsteuerkarte etc. abgegeben, allerdings keinen arbeitsvertrag unterschrieben. nun möchte ich die job kündigen, weil neben den arbeitsbedingungen und der geringen bezahlung ich für mich festgestellt habe, dass es nix für mich ist (aus diversen gründen) so, nun stellt sich für mich die frage, sollte ich meiner chefin (sehe sie nur abends für ca. 20 min., wenn sie kasse macht) es mitteilen, dass ich mich nach was anderem umsehe? oder sollte ich abwarten bis ich was habe und dann knall auf fall kündigen? habe für mittwoch ein gespräch mit nem potentiellen arbeitgeber... und bin mir unsicher wie ich das regeln sollte. wie sieht es den rein rechtlich aus: normalerweise hat man doch sowas wie ne probezeit 3 - 6 monate i.d.R. in der man fristlos kündigen kann, ansonsten regelt doch der arbeitsvertrag die kündigungsfristen. wie sieht es denn dann aus wenn man keinen arbeitsvertrag hat? danke wenn ihr mir ein paar infos dazu geben könntet... gruß kathrin |
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#2 | |
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Administrator
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Zitat:
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Wer Informationen teilt, hat Macht. Teilt alles mit allen. Je wertvoller Eure Informationen sind, desto besser. Wer etwas teilt, baut ein Netzwerk auf. Ein Netzwerk führt zu Zusammenarbeit, Zusammenarbeit führt zu Kreativität und Innovation - und die verändern die Welt. (Marissa Mayer)
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#3 | |
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Schreibt hier fast täglich
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Beiträge: 3.160
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Zitat:
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#4 |
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Administrator
![]() Registriert seit: 21.05.2001
Beiträge: 25.444
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Bei solchen Jobs ist es aber üblich, in Einvernehmen Beider "fristlos" zu kündigen. Oben zitierter Text ist nur die rechtliche Formalie, daran müssen sich Beide nicht halten wenn sie einig sind.
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#5 |
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Powerforen ist mein 2tes Zuhause
![]() Registriert seit: 22.03.2000
Ort: Waterloo
Beiträge: 2.130
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Hallo Kathrin,
entgegen der landläufigen Meinung kann man (von ein paar Ausnahmen abgesehen, die hier nicht zutreffen) auch während der Probezeit nicht fristlos kündigen. Damit eine Probezeit gilt, muss sie ausdrücklich vereinbart werden. Dies kann auch mündlich geschehen. Wenn keine Kündigungsfristen vereinbart sind, gelten automatisch die gesetzlichen Fristen nach §622 BGB. Die betragen innerhalb einer vereinbarten Probezeit 2 Wochen und danach 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, dann kann man das Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich beenden. Sofern man sich einig wird, kann das auch ohne Einhaltung von Fristen geschehen.
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"It was my sitting that made money – sitting tight" Besser gut klauen als schlecht verdienen. |
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#6 |
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War schon oft hier
![]() Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 225
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nun ja, da weiß ich erstmal ein wenig weiter.
habe morgen mein termin mit einem potentiellen neuen arbeitgeber und werde dann mit meiner jetzigen chefin sprechen. mal sehen wie sich die sache regeln lässt. |
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#7 |
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Ohne mich, was wäre dann Powerforen???
![]() Registriert seit: 12.07.2003
Ort: Schwarzwald
Beiträge: 4.937
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#8 |
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Generator Administrator
![]() Registriert seit: 01.07.2002
Ort: http://www.kipor.org ....weil da gibts gute Preise
Beiträge: 5.294
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Moin
@kathrinschneider Die Antwort von xxyy, ist für Deine konkrete Frage, absolut richtig formuliert. @xxyy Top Antwort. Gruß
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The Lord of the Board ..
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#9 |
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War schon oft hier
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Beiträge: 233
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Und? Hat's mit dem neuen Job geklappt?
Ich drücke die Daumen.
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I GOT NOTHIN' ( Jack O'Neill) |
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#10 |
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War schon oft hier
![]() Registriert seit: 05.05.2004
Beiträge: 225
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naja, das gespräch heute war sehr positiv, endgültigen bescheid bekomme ich dann am dienstag.
würde mich echt freuen wenn das klappen würde, da die jetzigen arbeitsbedingungen einfach nicht mein fall sind. mit meiner chefin werde ich dann am dienstag sprechen, wenn ich die zusage vom neuen "chef" habe. ich denke mal von dienstag (11.01) an bis ende des monats sind es 2 wochen.. denke mal das reicht. |
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#11 |
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War schon oft hier
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Ich drücke Dir die Daumen
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I GOT NOTHIN' ( Jack O'Neill) |
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