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Alt 29.01.2009, 10:07   #1
frisbee
Ohne mich, was wäre dann Powerforen???
 
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Trittschall-Dämmung - Pflicht? Woran eine ordnungsgemäße erkennen? Mietminderung?

Moin,

ich habe mal eine Frage, die das Mietrecht etwa streift. Evtl. könnte sich auch Cloakmaster dazu melden, da ich gerade in einem anderen Thread gelesenen habe, dass er wohl auf Grund verschiedener Probleme auf diesem Gebiet recht bewandert ist.

Es geht darum, dass über mir (1.Stock) neue Nachbarn eingezogen sind. Früher habe ich von den alten Mietern sehr selten etwas gehört. Seitdem jedoch die neuen Mieter eingezogen sind, hört man praktisch alles.

Das Haus ist ca. 1948 wieder aufgebaut wurden. Demnach ist es schon recht alt. Der Hausflur ist auch recht hellhörig. Ich kann also jemanden der die Treppe runterläuft hören, genauso wenn draußen die Eingangstür ins Schloss fällt oder der Briefkasten (befindet sich auf der anderen Seite der Wand eines meiner Zimmer) geöffnet wird.

1.
Beim Briefkasten vermute ich, dass ein Problem darin liegt, dass die Briefkästen einfach flach an der Wand anliegen ohne bspw. eine Holzplatte zur Isolierung. - IST SOETWAS PFLICHT?

2.
Nun aber zum Hauptproblem: Meine neuen Nachbarn.
Teilweise ist die Musik so laut, dass ich jedes Wort mitsingen kann. Ich vermute nun, dass sie einen Subwoofer oder ähnliches auf dem Boden stehen haben und dieser nicht entkoppelt ist.
Meine neuen Nachbarn haben überall (bei Küche und Bad bin ich mir nicht sicher) Laminat verlegt. Meine Frage nach einer Trittschalldämmung haben sie bejaht.

- Wie muss eine Trittschalldämmung genau vorgenommen werden?
- Gibt es Mindeststandards?

Ich weiss, das bspw. ein relativ dicker Teppich unter dem Laminat ausreichen kann. Jedoch gibt es weitere Aspekte zu beachten. Welche sind das genau?
Denn ich habe meiner Meinung nach sehen können, dass das Laminat an der Wand anliegt.

- Soweit ich mich damit auskenne darf das doch nicht sein?
- Oder muss nur eine Seite freigelassen werden?

Ich werde mich wohl nun an die Wohnungsgesellschaft wenden müssen.

- Was wenn diese sagen, dass meine Nachbarn eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung haben?

- Gibt es nicht Mindest-Geräusch-Standards?

Ich bin der Meinung mal etwas gelesen zu haben (Urteil eines LG oder sogar OLG), dass wenn etwa Baumängel vorliegen, bzw. die Isolierung nicht mehr heutigen Standards entspricht, ich zur Mietminderung berechtigt bin.

- Gibts da eine DIN?

Ich kann sogar hören von wo nach wo meine Nachbarn mit ihrem Bürostuhl auf dem Laminat lang fahren. Genauso wenn ihr Handy vibriert (welches vermutlich auf dem Fussboden liegt)!

Zumindest ist das nicht mehr normal.
Ich frage nur vorsorglich nach den Ansprüchen gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft, da ich schon einige Probleme hatte.

VIELEN DANK
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Alt 29.01.2009, 14:49   #2
HUCKJ
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Beiträge: 6.809
Ich vermute die Wände sind einfach viel zu dünn und die Decken nur aus Holz.
Ein vibrierendes Handy sollte unhörbar sein.
Vielleicht waren die Vormieter scheintot oder nur zum Schlafen zu Hause ?

Zitat:
Ich bin der Meinung mal etwas gelesen zu haben (Urteil eines LG oder sogar OLG), dass wenn etwa Baumängel vorliegen, bzw. die Isolierung nicht mehr heutigen Standards entspricht, ich zur Mietminderung berechtigt bin.
Könnte auch sein, dass man bereits vor der Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen wurde und man es mit Unterzeichnung akzeptiert hat. Bei alten Häusern sind störende Geräusche z.B. von knarrenden Holztreppen ja keine Seltenheit.
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Alt 29.01.2009, 16:35   #3
schlurch
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Beiträge: 1.498
Zitat:
Zitat von frisbee Beitrag anzeigen
- Gibt es nicht Mindest-Geräusch-Standards?

Ich bin der Meinung mal etwas gelesen zu haben (Urteil eines LG oder sogar OLG), dass wenn etwa Baumängel vorliegen, bzw. die Isolierung nicht mehr heutigen Standards entspricht, ich zur Mietminderung berechtigt bin.

- Gibts da eine DIN?
Mindestgeräuschstandard wird ja bei dir übererfüllt

Bei der Isolierung wird es vermutlich um WÄRMEisolierung gegangen sein.

In D gibt für alles ne DIN
http://www.baufachinformation.de/artikel.jsp?v=221949
Das Gebäude dürfte aber dem Bestandsschutz unterliegen.
schlurch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2009, 21:44   #4
frisbee
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Beiträge: 3.731
Na Bestandschutz glaube ich nicht so wirklich. Die umliegenden wurden gerade neu verputzt. Treppen sind aus Beton. Und Trittschall ist laut Mietvertrag Pflicht bei Laminat/Parkett.
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Alt 30.01.2009, 00:26   #5
frisbee
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Beiträge: 3.731
Bitte versteht mich nicht falsch. Am Haus steht zwar wiederaufgebaut 194X, aber wenn ich mir das Haus sonst angucke, könnte es auch aus den 70ern oder 80ern sein (Evtl. wurde es sogar Anfang der 90er saniert). Es ist so ein größeres (5 Stockwerke) 'Reihenhaus' mit vielen Nummern.

Dazu ist noch zu sagen, dass ich selbst in einem Zimmer Laminat verlegt habe mit ordnungsgemäßem Trittschall (sprich Laminat berührt an keiner Seite die Wand). Da höre ich im Zimmer nebenan gar nichts, egal ob dort ein Handy auf dem Boden vibriert, jemand läuft, auf- und abspringt oder ähnliches.

Darf man denn Laminat von einem Zimmer ins nächste, inklusive Flur verlegen ohne eine Trennung zwischen den Übergängen an der Tür?
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