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#1 |
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Hat nicht viele Posts
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
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KGE 3500 Pro Leistungsangabe KVA/KW
Hi,
der KGE3500Pro wird im oberen Teil der Beschreibung mit 3,5KW Leistung angegeben. In den technischen Daten ist jedoch von 3,5KVA die Rede. Soweit ich verstehe sind für nicht-induktive Lasten die die KVA nicht 1 zu 1 in KW umzurechnen, sondern die KW Angaben fallen geringer aus. Also was leistet der der KGE3500Pro in KW durchschnitt/max? Zweite Frage: Gibt es für den Generator auch son schniekes Rollenset wie z.b. für den SF2600? Dritte Frage: Kommt ihr auch an den SF3700 dran? Danke Robin |
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#2 |
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Generator Administrator
![]() Registriert seit: 01.07.2002
Ort: http://www.kipor.org ....weil da gibts gute Preise
Beiträge: 5.294
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Moin
Zu Frage
Gruß
__________________
The Lord of the Board ..
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#3 |
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Hat nicht viele Posts
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 2
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Ok, danke für die Infos.
noch ein paar Fragen: 1. Wenn ich den Generator vor Überlast schützen will (ist ja ein nicht gerade billiges Stück Equipment) wäre das dann ok, wenn ich da zum Beispiel für einen 2,6kW Erzeuger einen 12A Sicherungsautomat zwischenschalten würde? Sollte die Sicherung auf Nenn- oder auf Spitzenleistung ausgelegt sein? Wie empfindlich reagieren die Inverter auf Überlast, bzw. längeres Laufen in Nähe der Maximallast? 2. Wenn ich einem Kollegen einen vor kurzem bei euch gekauften Erzeuger mit Rechnung abkaufe, besteht die Garantie für mich weiter, oder? Danke Robin Robin |
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#4 |
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Generator Administrator
![]() Registriert seit: 01.07.2002
Ort: http://www.kipor.org ....weil da gibts gute Preise
Beiträge: 5.294
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Moin
Der Generator verfügt über einen eingebauten Überlastungsschutz. Eine zusätzliche Sicherung ist daher nicht nötig. Auf die Frage zur Grenzlast möchte ich mit einer Metapher antworten. Wenn ich mein Auto 1000 km NUR Vollgas fahre, weiß ich das das es mal ein top-Motor war, oder "das Beste daran weg ist". Das wird wohl bei jedem Produkt so sein. Etwas Reserve sollte immer vorhanden sein. Die nächste Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil hier doch einige rechtliche Aspekte zu würdigen sind. Wir geben 1 Jahr Gewährleistung im gewerblichen Bereich, 2 Jahre im Privaten. Wer als Händler unsere Produkte verkauft muss selber Garantie/Gewährleistung geben. Selbst als Privatperson bin ich, oder dein Bekannter, rechtlich verpflichtet Gewährleistung zu geben. Du siehst, - so einfach ist das nicht, aber ich werde mal meinen Rechtsverdreher fragen und hier ggf. später antworten. Gruß
__________________
The Lord of the Board ..
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