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Alt 18.01.2012, 18:38   #1
schlurch
Ohne mich, was wäre dann Powerforen???
 
Benutzerbild von schlurch
 
Registriert seit: 06.05.2003
Beiträge: 4.068
Hausrecht vs. Mietrecht

Ich habe mich mit einem Besucher meiner Mieterin gestritten, und ihm spontan am liebsten Verboten Haus- bzw. Grundstücksverbot erteilt. Habs mir aber dann verkniffen um nicht ggf. 2. Sieger zu werden
Hat jemand ne Ahnung, wie sich das verhält? Einerseits steht das Hausrecht auf meiner Seite, andererseits würd es das Recht der Mieterin auf Besuch massiv einschränken.
Ich fürchte, ich werd ihn auf kürzestem Weg zum Hauseingang dulden müssen, oder?
__________________
Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.
schlurch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2012, 20:19   #2
Thanatos
Hat sonst keine Hobbies
 
Benutzerbild von Thanatos
 
Registriert seit: 16.09.2001
Ort: Niederbayern
Beiträge: 1.073
dulden wohl schon...

aber mach ihm doch das leben schwer ;-) da gibt schon so nen paar möglichkeiten ;-)
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Alt 18.01.2012, 23:25   #3
siggi112
Ohne mich, was wäre dann Powerforen???
 
Benutzerbild von siggi112
 
Registriert seit: 22.04.1999
Ort: Kohlenpott
Beiträge: 3.826
@schlurch
M.E. kannst du ohne weiteres ein Haus- und Grunstücksverbot erteilen.
Allerdings kannst du nicht das Wegerecht ausser Kraft setzen, wenn dein Mieter Besuche dieser Person wünscht.
Du wirst dulden müssen, dass diese Person dein Haus und Grundstück betreteten kann
um auf möglichst kürzestem Wege, ohne unnötigen Zwischenaufenthalte die Möglichkeit hat deinen Mieter zu besuchen.
__________________
Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.
Reinhard Turre

Geändert von siggi112 (18.01.2012 um 23:31 Uhr).
siggi112 ist offline   Mit Zitat antworten
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