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Alt 11.02.2012, 17:22   #1
cyx90
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Vermieter begeht Körperverletzung und spricht Hausverbot aus

Hallo,

Am Mittwoch war ich bei einem bekannten, wir haben über das übliche Zeitgeschehn gesprochen und uns überlegt wie wir das Wochenende mal wieder Sinnvoll gestalten können.

zum eigendlichen Thema: Es klingelte und sein Vermieter stand vor der Tür, soweit so gut.
Mein Bekannter fragte seinen Vermieter was denn mit dem Durschlauferhitzer sei, da die Wassertemperatur nicht über 31° wird. Sein Vermieter hat ihm geantwortet: "Wenn du es mal für nötig hällst die Miete Pünktlich zu bezahlen, halte ich es auch für nötig, mich um deine Anliegen zu kümmern". Ich bin dann auch zur Tür gegangen (weil die Tonlage ziemlich rau wurde). Herr xxxxx sagte auch zu mir, ich könnte doch auch mal dafür sorgen das er sein Geld rechtzeitig bekommt. Ich meinte zu ihm, dass es nicht meine Aufgabe ist dafür zu sorgen wer von wem was für Geld bekommt.
Mein Bekannter wies die Anschuldigung von sich ab und erklärte ihm das er doch nochmal auf seinem Konto schauen sollte. Herr xxxxxx Packte ihn am Hals, drückt ihn an die Flurwand und sagte."hab ich mein Geld nicht bis xx.xx.xxxx setz ich dich auf die Straße, haute ihm noch eine ins Gesicht dreht sich rum und sagt zu mir "dich will ich hier auch nicht mehr sehen, ich hab ab sofort hausverbot".

Ich setzte mich mit meinem Bekannten zusammen, wir haben uns erstmal seine Kontoauszüge angeschaut, somit stellte sich jetzt raus das die Miete IMMER pünklich bezahlt wurde.

Er hat nun die Kündigung bekommen mit dem Grund. Beleidigung, Bedrohung und Körperverletztung.

Frage:

1. Ist die Kündigung mit Anschuldigungen die nicht der tatsache ensprechen gültig?
2. Kann sein/ein Vermieter jemanden auf die Straße setzten ohne driftigen Grund?
3. Kann sein/ein Vermieter Hausverbot erteilen weil ihm das Gesicht der Person nicht gefällt?
4. Welche Schritte einleiten gegen den Vermieter?


Ich hab ihm geraten (von Freund zu Freund) das er sich besser eine andere Wohnung suchen sollte, da er hier jetzt nicht mehr glücklich werden kann und wird. (heist diverse Mängel, sei es Heizungs ausfall etc.. und er kümmert sich nich)

Wer befindet sich im Recht oder wer wird (falls es vor Gericht geht) Recht bekommen.
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Alt 11.02.2012, 17:39   #2
DescWing
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Verzeih wenn mir die Sicht der Geschichte nicht ganz koscher erscheint. Wenn mir einer ins Gesicht haut und mich am Hals packt rufe ich die Polizei und erstatte Anzeige wegen Körpferverletzung. Warum ist das nicht passiert. Was ist also wirklich vorgefallen, dass dies nicht getan wurde?
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Alt 11.02.2012, 17:42   #3
Choco
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Eben. Warum habt ihr nicht sofort die Polizei gerufen?
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Alt 11.02.2012, 17:47   #4
cyx90
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Zitat:
Zitat von DescWing Beitrag anzeigen
Verzeih wenn mir die Sicht der Geschichte nicht ganz koscher erscheint. Wenn mir einer ins Gesicht haut und mich am Hals packt rufe ich die Polizei und erstatte Anzeige wegen Körpferverletzung. Warum ist das nicht passiert. Was ist also wirklich vorgefallen, dass dies nicht getan wurde?
Hab ich vergessen Sry.

Polizei wurde gerufen, und haben nur Stichpunkte aufgeschrieben, mit dem Zusatz "wir können hier jetzt leider nichts machen geben es an die Kriminalpolizei weiter.

Und eine Vorladung zu einer Anhörung ist noch nicht da.
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Alt 11.02.2012, 17:48   #5
Choco
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Ok. Dann halt ab zum Anwalt.

Der sagt euch dann schon, was genau zu machen ist.

Schmerzensgeld gibts ja auf alle Fälle. Ihr seit ja zu zweit.
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Alt 11.02.2012, 17:52   #6
DescWing
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Recht hast du natürlich mit der Aussage, er soll sich eine neue Wohnung suchen. Glücklich wird er da nicht mehr.
Und auch nicht klein beigeben, sonst gibts nachher noch Ärger mit der Kaution.
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Alt 11.02.2012, 17:53   #7
cyx90
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Zitat:
Zitat von Choco Beitrag anzeigen

Schmerzensgeld gibts ja auf alle Fälle. Ihr seit ja zu zweit.
Eben nicht, ist auch nicht unsere/seine Absicht.

Schmerzensgeld wird nicht gezahlt weil kein Ärztliches Attest vorliegt.
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Alt 11.02.2012, 17:56   #8
cyx90
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Zitat:
Zitat von DescWing Beitrag anzeigen
.
Und auch nicht klein beigeben, sonst gibts nachher noch Ärger mit der Kaution.
Wurde soweit ich weis auch keine gezahlt, da er die Renovierung selbst vorgenommen hat

Ist er denn nun an die Kündigung gebunden oder nicht? Wohlgemerkt eine Fristlose.
Kann/soll er der Kündigung wiedersprechen?

Was ist mit dem Hausverbot mir gegenüber? Hat nicht der Mieter Haus/Wohnungs und Grundstücksrecht?
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Alt 12.02.2012, 06:27   #9
femi
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Zitat:
Ist er denn nun an die Kündigung gebunden oder nicht? Wohlgemerkt eine Fristlose. Kann/soll er der Kündigung wiedersprechen?
Hat er sie schriftlich? Wenn ja, erstmal schriftlichen (einschreiben) Widerspruch, ansonst ignorieren und warten bis die Räumungsklage kommt.
Anwalt hat ja Choco schon erwähnt.

Zitat:
Was ist mit dem Hausverbot mir gegenüber? Hat nicht der Mieter Haus/Wohnungs und Grundstücksrecht?
Du darfst dich nur am Grundstück des Vermieters nicht länger als nötig aufhalten (Garten, Stiegenhaus oder was auch immer), ansonst kannst zum Mieter (in dessen Mietobjekt, Wohnung) ohne weiteres gehen, notfalls mit Bodyguard
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Alt 12.02.2012, 06:52   #10
cyx90
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Zitat:
Zitat von femi Beitrag anzeigen
Hat er sie schriftlich? Wenn ja, erstmal schriftlichen (einschreiben) Widerspruch, ansonst ignorieren und warten bis die Räumungsklage kommt.
Anwalt hat ja Choco schon erwähnt.


Du darfst dich nur am Grundstück des Vermieters nicht länger als nötig aufhalten (Garten, Stiegenhaus oder was auch immer), ansonst kannst zum Mieter (in dessen Mietobjekt, Wohnung) ohne weiteres gehen, notfalls mit Bodyguard

..und Räumungsklage dauert ja bekanntlich sehr lange
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