Hallo Darkest,
zunächst einmal kann ich mich nur dafür entschuldigen, daß Dein Beitrag im alten Forum „verschollen“ ging. Nachdem Du nun siehst, daß die Powerforen auf der Alfa-Homepage integriert sind, wirst Du sicherlich Verständnis dafür haben, daß wir die 2 oder 3 Postings, die auf dem alten Bord waren, hier nicht übernehmen wollten.
Zu Deinem Posting im Gästebuch ist zu sagen, daß es dort eben gewisse Regeln gibt, die von jedem Benutzer des Gästebuches auch einzuhalten sind. Keine Fragen und keine Meckereien. Nun, da Du den richtigen Weg gefunden hast, hier sehr kritische Fragen zu stellen, werde ich hier auch genau so kritisch antworten.
Es ist für mich fast nicht nachvollziehbar, weshalb einem User, daran gelegen sein sollte, ein Interesse daran zu haben, zu hinterfragen, warum es möglich ist, in der einen Videothek etwas zu mieten zu können und in der nächsten Videothek wieder nicht.
Auch die Tatsache, daß Du bereits jetzt die 4. Anfrage stellst, ist sehr ungewöhnlich für einen normalen Videokunden. Vielmehr verleitet mich die Art und Weise Deiner Frage dazu, anzunehmen, daß Du eben nicht nur ein normaler Kunde bzw. User auf diesem Bord bist, sondern es sich hier bei Dir vielmehr um einen meiner Wettbewerber oder aber Mitarbeiter der Firma Sony handeln kann.
Die recht provokante Art zu schreiben bzw. zu fragen.....,
......daß Sie dieses Spiel nicht vermieten dürfen, da Sony ein generelles Vermietverbot für PS2-Spiele auferlegt hat.....
Zur Klarstellung:
Sicherlich ist die Firma Sony ein Unternehmen, welches über sehr große Macht verfügt. Aber auch die Firma Sony ist nicht in der Lage, mir etwas zu verbieten! Die Fa. Sony ist jedoch in der Lage, die Vermietung ihrer Produkte generell nicht zu gestatten.
Das ist ein feiner Unterschied, denn ein Verbot kann die Fa. Sony sowie auch alle anderen, definitiv nicht aussprechen.
Im Gegensatz dazu darf ich in dem Zusammenhang von Vermietern urheberrechtsgeschützter Inhalte daran erinnern, daß andere Videotheken auch schon Filme vermietet haben, bei denen es keine Vermietrechte für die Bundesrepublik Deutschland gab.
Außerdem sollte jedem Softwarehersteller, egal ob Filmindustrie oder Spielehersteller, daran gelegen sein, daß deren Produkte gekauft werden, - gekauft werden, von Videotheken, damit der reine Schwarzhandel auf Schulhöfen und in Firmenkantinen nicht noch weiter um sich greift.
Ob das Vermieten speziell dieses Spieles defakto zu untersagen ist, ist in erster Linie die Aufgabe von Sony selber.
Hier dürfen sich zwar andere Videothekare gerne aufregen, aber wie heißt das so schön.. jeder ist für sein Tun selber verantwortlich.
Wir vermieten garantiert keine Raubkopien oder Pressekassetten. Was noch lange nicht für alle Videothekare in Deutschland normal ist, obwohl ich sagen darf, daß mir in meinem Einflußbereich nur ein einziger derartiger Fall bekannt ist. Und diese Videothek kommt nicht aus Niedersachsen.
Ich gehe bei dem Tolerieren des Vermietens von für den Verleih nicht freigegebenen Programmen sogar noch einen Schritt weiter. Hardware, die lediglich im Zusammenspiel mit relativ teurer Software angeboten wird, ist auf Dauer nicht verkaufbar. Hardware, die auf leicht verfügbare Software basierend funktioniert, setzt sich am Markt sehr schnell durch. Es ist daher aus meiner Erfahrung in diesem Bereich nur von Vorteil für jede Hardware anbietende Firma, dafür zu sorgen, daß Software leicht zu bekommen und bezahlbar ist. Das beste Beispiel hierfür ist das Medium DVD als Filmträger. Wenn führende Videothekare in Deutschland sich fortwährend geweigert hätten und weigern würden (wie auch wir das lange Zeit getan haben), wäre u.U. die Videokassette auch heute noch das bevorzugte Medium für Filme. Nur weil aber die Verfügbarkeit der Film-Software heute gegeben ist, ist der Markt und somit der größte Teil der Bevölkerung bereit, sich die entsprechende Hardware zu kaufen.
Wie auch in allen anderen Firmen, in denen irgendwann einmal eine Entscheidung getroffen wurde, so kann es auch bei Sony vorgekommen sein, daß man durch nochmaliges Überlegen zu anderen Schlüssen gekommen ist, als das ursprünglich mal der Fall war. Die Tatsache, daß wir als einer der führenden Vermietanbietern Deutschlands, Spielesoftware diesbezüglich von der Industrie unbehelligt vermieten dürfen (wir betreiben in Gütersloh mehrere Videotheken; dort ist auch Bertelsmann; war Electronic Arts und sind auch heute noch führende Spielehersteller ansässig) sollte ein Beweis dafür sein, daß die Industrie im allgemeinen sehr wohl weiß, was in den Outlets der einzelnen Videogruppen vor sich geht. Wenn man bei der Industrie also der Meinung ist, daß man alles so belassen sollte, wie man es vorfindet, so bestärkt es mich nur in der Annahme, daß meine Gedankengänge bezüglich des für die Freigabe zur Vermietung von urheberrechtlich geschützten Programmen, -die ich selbstverständlich auch den Geschäftsführern der entsprechenden Firmen weitergegeben habe-, auf fruchtbaren Boden gefallen sind.
Solange also die Industrie Vorteile darin sieht, daß ihre Programme vermietet werden , solange wird die Industrie auch nicht dagegen vorgehen. Im übrigen möchte ich darauf verweisen, daß wir von diesem Spiel exakt 248 Exemplare geordert haben. Bei einem theoretischen Wert von etwa 2% Marktanteil der Firma Alva-Video am bundesdeutschen Gesamtumsatz darf die Menge der Spiele mal 50 genommen werden, für den Fall, daß auch alle anderen Videotheken entsprechend ihren Anteiles am bundesdeutschen Gesamtumsatz dieses Spiel in entsprechenden Stückzahlen einkaufen. -Pi mal Daumen -
250,- Stck
x 50
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12.500 Stck
X 50,00 €
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625.000 €
+
einer gewaltigen Zahl zufriedener und sich genau aus diesem Grunde PS2-Konsolen kaufende Kunden.
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UNBEZAHLBAR im Ergebnis
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Als Kurzresümee ist zu ziehen: die Hardware verkauft sich über die leicht zu bekommende Software.
Soweit verstanden, kompetent genug, Darkest ?