Hallo
Dein Faxprotokoll, auch mit dem Dokument als Anhang, bestätigt nur, das du was gefaxt hast. Aber nicht das der Empfänger auch tatsächlich dein Fax erhalten hat. So kann zum Beispiel die Tinte alle sein, so das leere Seiten gedruckt werden, oder es ist Papiermangel und dein Fax kommt in den Faxspeicher, wo es, oh Zufall, beim Stromausfall gelöscht wird. Pech für dich.
Das größte Probleme bei Kündigungen ist, du mußt den Termingerechten Zugang der Kündigung beweisen. Da gibt es im Prinzip nur das Einschreiben mit Rückschein. Zustellung mit Gerichtsvollzieher muß nicht unbedingt sein. Denn wenn der Empfänger ein leeres Blatt von dir bekommt, glaub ich, ist er in der Pflicht, dich zu fragebn, was das soll. Deine Adresse steht bei Einschreiben ja immer auf dem Umschlag, bzw. im Adressfenster des Briefumschlages. Schreibst du was anderes, hat er ja als Beweis deinen Schreiben mit anderen Inhalt. Ist mir mal passiert, hab ausversehen, statt Abo Kündigen, Abo nicht Kündigen, geschrieben. Wie Peinlich, sie hatten das auch noch Schriftlich.
Im übrigen gibt es auch viele Kündigungen, die mit Orginalunterschrift erfolgen müssen, z.b. Kündigung Arbeitsvertrag. Hier reicht weder Kündigung per Fax, auch nicht die Zusendung per Post als Kopie.
In vielen Verträgen, auch gerade bei Onlinedienste, steht sogar extra drin, das nur die Schriftliche Kündigung möglich ist und Kündigungen per Email und Fax ausgeschlossen werden. Nur für das schließen dieser Verträge ist darüber Problemlos möglich.
Indako