Auf jeden Fall entschied der Bundesgerichtshof vor kurzem, dass keine Filesharing-Haftung mehr besteht, wenn Dritte einen Netzzugang hatten, ob gewollt für Bekannte, Freunde, oder sonst wen, oder ungewollt durch nicht ausreichend gesichertes Netzwerk, z.B. WLAN, hatten!
Die Störerhaftung wird immer schwerer geltend zu machen sein! Zumutbar ist dem "Störer" nur die Mitarbeit zur Aufklärung, ob und wer mit im Störernetz anwesend war, indem dieser seine Familienmitglieder und Freunde oder Bekannte diesbezüglich befragen müsste! Ob bei der Befragung etwas herauskommt, könnte im Raum stehen gelassen werden, ganz nach dem Motto: keiner sagt was und keiner war es!
Zumutbar ist dagegen nicht, dass der "Störer" durch fortgeschrittene IT-Kentnisse beweisen muss, z.B. durch gespeicherte Protokolle im Router, etc., wer, wann, was, wo gemacht haben soll...
Demnach haften beispielsweise Eltern nicht mehr für ("illegales") Filesharing erwachsener Kinder...
"Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde."
Somit muss der Anschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren lediglich angeben, dass Dritte Zugriff auf diesen Anschluss haben, oder dass der Anschluss nicht ausreichend abgesichert war... Übertragbar ist dies auch auf Wohngemeinschaften...
Vergleiche dazu
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66407&pos=0&anz=5
Es ist zur großen Freude, dass endlich gesetzlich etwas gegen die Rechtsverdreher, Winkeladvokaten und andere Abmahnanwälte und deren Kanzleien getan wird ubd der Geldhahn der Angst und Einschüchterung, der auf Kosten Ahnungsloser und Unschuldiger, geflossen ist, zugedreht wurde!!
Leider viel zu spät: denn in diesen Jahren, konnten sich diese Kriminellen mehrfach goldene Nasen verdienen!
Das kommt dann daraus, wenn hohe Institutionen Urteile und Gesetze erlassen, die auf technische Inkompetenz und Unwissenheit beruhen!
Man muss aber kein IT-Wissenschaftler sein, um zu wissen, dass die IP-Adresse, MD5-Hash und Tatzeit keine hinreichenden Beweise sind, nicht mal stichhaltige Indizien, denn dann wäre es einfach, beispielsweise Terroristen, Kinderschänder und Rechtsradikale dingfest zu machen!
Und dies ist nur e i n Beispiel von vielen, in denen auf Zeit gespielt wurde, bis adäquate Gesetze verabschiedet werden, kann man sich mit dem Treiben eine goldene Nase verdienen, oder schnell ein System etablieren, um seine Schäfchen ins Trockene zu bringen, bis entsprechende Gesetze greifen!
Quo vadis, Lex?